Regelwerk

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Regelwerk zum Lechtaler Naturparklauf

Als oberstes Gebot gilt unter allen Teilnehmern, mit Gültigkeit zu jedem Zeitpunkt des Rennens, das Prinzip der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness. Jeder Teilnehmer ist in einer Notfallsituation dazu verpflichtet, eine angemessene Hilfeleistung zu erbringen!

Abseits der offiziellen Routenführung kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (z.B. auch das „Shortcutting“ von Spitzkehren etc.) oder eigens gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Lechtaler Naturparklauf & Trail Run findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen, Wanderwegen und teilweise alpinen Steigen statt. Alle Teilnehmer müssen sich zu jedem Zeitpunkt an die Straßenverkehrsordnung des Landes halten. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Polizei und des offiziellen Streckenpersonals stets Folge zu leisten.

In Situationen in denen es unübersichtlich oder gefährlich wird, hat die notwendige Vorsicht Vorrang vor dem Rennergebnis! In diesen Passagen gilt das Motto: „Sicherheit vor Schnelligkeit!“. Der Veranstalter kann und darf auf gefährlichen Wegabschnitten entsprechende zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer ergreifen (z.B. durch das Anbringen von Hinweistafeln, o.ä.). Eine Verpflichtung dazu besteht für den Veranstalter jedoch nicht.

Eine Betreuung von Teilnehmern aus einem fahrenden Begleitfahrzeug oder auch vom Fahrrad ist verboten. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs durch Begleitfahrzeuge jeglicher Art werden mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet.

Werden Begleitfahrzeuge auf den für öffentlichen Verkehr gesperrten Streckenabschnitten angetroffen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des zu unterstützenden Teilnehmers.

Begleitern und Fans einzelner Teilnehmer oder Gruppen ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und die umliegende Natur zu verschmutzen oder in jeglicher Art zu schädigen. Hierzu zählen insbesondere das Anbringen von Botschaften durch Bemalen oder Besprühen der Strecke und der Umgebung. Auch in diesem Fall führt ein Verstoß umgehend zur Disqualifikation des oder der Teilnehmer, welche(r) unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.

Der Lechtaler Naturparklauf findet in einer der natürlichsten und ursprünglichsten Regionen der Alpen statt. Nachhaltiger Umweltschutz und der Erhalt von Flora und Fauna stehen für uns an oberster Stelle. Aus diesem Grund wird eine unmittelbare Disqualifikation ausgesprochen, wenn ein Teilnehmer seinen Abfall wie z.B. Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur statt an den Verpflegungsstellen entsorgt!

Startet ein Teilnehmer mit Stöcken, muss er diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt ist auch das Anreichen und Entgegennehmen von Stöcken im Laufe des Wettbewerbs verboten.

Mit Ausnahme des Anreichens von zusätzlicher Verpflegung (Getränke oder weitere markierte Nahrungsmittel, etc.) und des Anfeuerns / Support, ist jede weitere Unterstützung von Teilnehmern untersagt. Dies gilt insbesondere auch für das Thema „permanentes Paceing“ durch Personen, die nicht im Rennen gemeldet sind! Ein kurzes Mitlaufen von Kindern, Freunden oder Fans (z.B. im Zieleinlauf) wird hingegen nicht bestraft. Teilnehmer die sich einer verbotenen Unterstützung von außen bedienen, werden disqualifiziert.